Prüfung von Regalanlagen

In beinahe allen Unternehmen der produzierenden Industrie sind unterschiedliche Regaltypen oder ganze Regalanlagen bzw. vollautomatische Lagersysteme anzutreffen. Da der Arbeitgeber diese für den gewerblichen Einsatz zur Verfügung stellt, zählen sie im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Das bedeutet, sie müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden, um die Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter in besten Händen wissen und die Prüfung Ihrer Regale/Regalanlagen von erfahrenen Experten durchführen lassen? Dann sind Sie bei der DPR an genau der richtigen Adresse.